Turisme Sitges

Die Lärmschutzverordnung tritt in Kraft, um den Einsatz von Feuerwerkskörpern in Sitges zu regeln

Die geänderte Lärmschutzverordnung sieht den Einsatz von Feuerwerkskörpern vor allem bei Volks- und Brauchtumsfesten vor.

Die teilweise Änderung der Lärm- und Vibrationsverordnung trat am 2. Mai nach der Genehmigung durch das Plenum des Stadtrats im Februar in Kraft und weder die Generalitat noch die Unterdelegation der Regierung haben sich dagegen ausgesprochen. Die Änderung bezieht sich insbesondere auf die hohe Schallbelastung und die damit verbundenen Auswirkungen auf Gruppen mit hoher Hörempfindlichkeit und Haustiere.


Die geänderte Verordnung sieht die Verwendung von Feuerwerkskörpern nur für traditionelle Feste und beliebte Aktivitäten vor, die vom Stadtrat von Sitges gefördert werden, und zwar nur durch Personen oder Organisationen und an Orten, die zuvor vom Stadtrat festgelegt wurden.


Die Allgemeinheit und Fachbetriebe dürfen Feuerwerkskörper nur mit Lichteffekten oder ohne akustische Einwirkung und in jedem Fall ohne zündende Mischung durchführen bzw. verwenden (Pfeifer, Schnarcher, Pillen, Donner o.ä. sind nicht erlaubt). Ausnahmsweise können einmal im Jahr pyrotechnische Vorführungen durchgeführt werden, wenn sie von einem spezialisierten Unternehmen und mit akkreditierten Experten durchgeführt werden, sofern es sich um eine Tätigkeit von besonderer kommunaler Bedeutung handelt. Darüber hinaus darf die breite Öffentlichkeit am 23. und 24. Juni zum Fest von San Juan Feuerwerkskörper und Feuerwerkskörper verwenden, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese mindestens 100 Meter von Gesundheitsgebäuden, Tankstellen, Tierkliniken und Hundestränden entfernt durchgeführt werden müssen und Freizeiträume für Hunde.


Der Stadtrat von Sitges wird die Öffentlichkeit im Allgemeinen über Ereignisse, bei denen der Einsatz von Feuerwerkskörpern in Betracht gezogen wird, über soziale Netzwerke und insbesondere betroffene Gruppen wie Menschen mit akustischer Empfindlichkeit, Autismus und registrierte Hundebesitzer informieren.


Personen, die diese Informationen erhalten möchten, sollten sich an das Gesundheitsministerium (Telefon 93 93 810 91 00 / E-Mail sanitat@sitges.cat) und den Civil Rights Inclusion Service (Telefon 93 811 31 80 / E-Mail inclusio@sitges) wenden .Katze). Sie können den Erhalt der Informationen auch über eine allgemeine Anfrage an den öffentlichen Gesundheitsdienst oder den Bürgerrechtsdienst beantragen. In jedem Fall ist es notwendig, entweder den Hund registrieren zu lassen oder eine Behindertenbescheinigung oder ein ärztliches Attest vorzulegen.


Die traditionellen Darbietungen und Veranstaltungen, bei denen ein Feuerwerk stattfindet, werden in den Programmen der einzelnen Feste und in der Web-Agenda des Stadtrats mit einem Symbol gekennzeichnet.


Die Technische Studienkommission, bestehend aus verschiedenen städtischen Abteilungen, war für die Ausarbeitung des Textes und die Prüfung der im Rahmen der vorherigen öffentlichen Konsultation eingegangenen Beiträge verantwortlich. Vereine, die in den Bereichen Tiere, ältere Menschen, psychische Gesundheit, Traditionen und Festivals tätig sind, haben sich ebenfalls mit ihren Beiträgen beteiligt. Die Änderung ist in Artikel 18 enthalten, der zuvor Feuerwerksshows gewidmet war und nun den Titel „Verwendung pyrotechnischer Produkte“ trägt.

  • Ordenança soroll

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